Erste Hilfe Training (EHT 9 UE)
Wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Es entstehen für Sie keine Lehrgangskosten und wir kommen gerne zu Ihnen in die Firma. Anmeldeformular
Nicht zuletzt aus der Erkenntnis heraus, dass viele Notfälle am Arbeitsplatz eintreten, schreiben die Berufsgenossenschaften den Firmen eine Mindestanzahl von ausgebildeten Ersthelfern in Betrieben vor. In der Erste-Hilfe-Grundausbildung lernen und üben die betrieblichen Ersthelfer alle wesentlichen Hilfsmaßnahmen. Zum Erhalt ihrer Lizenz nehmen die ausgebildeten Ersthelfer spätestens nach jeweils zwei Jahren an einem praxisorientierten Erste-Hilfe-Training teil.
Lehrgangziel:
Die betriebliche Ersthelferausbildung befähigt Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeite im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu erkennen, wo eine Hilfeleistung notwendig ist. Der Ersthelfer soll befähigt werden, die Situation richtig zu beurteilen um sachgerecht handeln zu können.
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Betrieben, Behörden, Bildungseinrichtungen, Vereinen sowie Personen, welche am Arbeitsplatz die Funktion des Ersthelfers einnehmen sollen/wollen.
Hinweis:
Der Unternehmer hat gemäß § 26 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention† (BGV A1) dafür zu sorgen, dass die Fortbildung in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren nach einer vorausgegangenen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Training durchgeführt und abgeschlossen wird.
Unternehmer und der Ersthelfer haben darauf zu achten, dass letzterer das Erste-Hilfe-Training rechtzeitig besucht.
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