AED im Betrieb

 

Dieser Lehrgang vermittelt Ersthelfern den Umgang mit Frühdefibrillatioren.


"Der plötzliche Herztod ist die häufigste außerklinische Todesursache in Deutschland. Die überwiegende Mehrzahl aller Patienten mit plötzlichem Herztod weist initial ein Kammerflimmern auf. Dies ist eine Art des Kreislaufstillstandes. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ist ohne Reanimation das Kammerflimmern nicht selten in eine Asystolie übergegangen. Die einzige wirksame Behandlung im Rahmen der Reanimation stellt die Defibrillation dar. Je früher die Defibrillation erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit des Überlebens ohne bleibende körperliche Schäden. Jede Minute ohne wirksame Reanimation reduziert die Überlebenswahrscheinlichkeit um 10%.


Herrzdruckmassage, Atemspende und ggf. Defibrillation mittels automatisierten externen Defibrillatoren (AED) sind im Rahmen der Basismaßnahmen der Wiederbelebung frühzeitig von geschulten Laien durchführbar.


Erfahrungsberichte aus aller Welt haben gezeigt, dass medizinische Laien nach entsprechender Unterweisung im Rahmen der Reanimation die automatisierte externe Defibrillation (AED) sicher und erfolgreich durchführen können, die Überlebensrate dadurch erheblich gesteigert werden kann. Die Defibrillation durch Laien ersetzt nicht die Aufgaben des Rettungsdienstes.


Sie verkürzt die Zeitspanne zwischen Auftreten des Kammerflimmerns und der Defibrillation und erhöht dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit.


Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.


Bei jedem Einsatz des AED ist zeitgleich der Rettungsdienst zu alarmieren. Jede Institution, die die automatisierte externe Defibrillation durch Laien in ihrem Bereich einführt, hat die ärztliche Fachaufsicht sicherzustellen und ein Schulungsprogramm zu implementieren. Es gilt hierzu die „Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation".


Die Institution ist gemäß §§ 5 und 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Gerätes und regelmäßige Kontrollen verantwortlich. Sofern ein entsprechendes Gerät verfügbar ist gehört eine frühzeitige Defibrillation („Frühdefibrillation“, „early defibrillation“) heutzutage zu den Basismaßnahmen der Wiederbelebung.


Herzdruckmassage, Atemspende und ggf. Defibrillation mittels automatisierten externen Defibrillatoren (AED) sind im Rahmen der Basismaßnahmen der Wiederbelebung frühzeitig von geschulten Laien durchführbar." Quelle: Bundesärztekammer


" Kampf dem plötzlichen Herztod"

Jährlich sterben ca.. 411.000 Menschen in Deutschland durch Herz-Kreislauf- Erkrankungen. 180.000 am plötzlichen Herztod. Ob auf der Straße, im Büro oder Zuhause, rechtzeitige Hilfe kommt in den meisten Fällen zu spät.


Bedingt durch den Sauerstoffmangel im Gehirn kommt es nach 3 - 5 Minuten zu irreversiblen Schäden, die ein Überleben entweder gar nicht oder nur mit Folgeschäden möglich machen. Niemand kann die ersten verlorenen Minuten zurückholen. In Deutschland liegt der Durchschnitt der erfolgreichen Wiederbelebungen ca.. bei nur 2-5% ,weil nur wenige Menschen über Kenntnisse der Herz-Lungen-Wiederbelebung verfügen. In anderen europäischen Ländern und Teilen der USA liegen die Zahlen der erfolgreichen Wiederbelebungen deutlich höher als in Deutschland. Groß angelegte öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und das Schaffen von geänderten Versorgungsstrukturen haben z.B. in Seattle zu einem Wiederbelebungserfolg von über 40 % geführt. Sie sind gefordert, die Zeit vom Eintreten des Herz-Kreislauf-Stillstandes bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.


Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Internetseite Björn-Steiger-Stiftung

und der Deutschen Herzstiftung.

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