Als anerkannte auszubildende Stelle der Berufsgenossenschaften bieten wir allen Interessenten Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Ersten Hilfe an. Dieses Angebot richtet sich speziell an Mitarbeiter ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, an Betriebshelfer, an pflegende Angehörige und an Ehrenamtliche.
Wir bilden regelmäßig alle Mitarbeiter (Pflege-, Betreuungs-, Hilfs-, Pädagogische- und Verwaltungskräfte) der Diakonie Wolfsburg in Erster Hilfe fort. Ferner führen wir auch pflegespezifische Fortbildungen durch . Ich selbst bin Unterrichtskraft in der Berufsfachschule für Altenpflege (Diakonie Wolfsburg e. V.) und in der Physio- und Ergotherapieschule in Wolfsburg, sowie in der Kranken- und Altenpflegeschule Marienstift in Braunschweig.
Sie lernen in den Erste-Hilfe-Fortbildungen grundlegende und spezielle, für Sie notwendige Maßnahmen in der Ersten Hilfe. Sie trainieren anhand von praktischen Übungen die Vorgehensweise in Notfallsituationen. Auch der Umgang mit einem AED-Gerät zur Wiederbelebung wird in einer Weiterbildung praktisch geübt.
Alle Inhalte unserer Lehrgänge richten sich nach den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und nach den Qualitätsprüfrichtlinien des Medizinischen Diensts der Krankenkassen. Ersthelfer sind ein unverzichtbares Glied der Rettungskette und damit sie kompetent und erfolgreich Hilfe leisten können, ist der Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses notwendig und wichtig.
Diese Fortbildung dient als Auffrischung der einst erlernten Notfallkenntnisse sowie als Wiederholung von Notfallmaßnahmen im pflegerischen Bereich. Im Rahmen der Ausbildung zum Pflegehelfer bedarf es einer Erste Hilfe Fortbildung. Regelmäßige Auffrischungen sind Bestandteil der Forderungen an eine qualitativ hochwertige Pflege. Unter Einbezug des internen Notfallkoffers werden Handlungsabläufe geübt. Ein praxisbezogenes Szenarientraining verschafft dem Teilnehmer Sicherheit in Notfallsituationen im Pflegealltag, aber auch zu Hause.
Folgende Notfallszenarien werden in dieser Fortbildung besprochen:
- Einschätzen der vitalen Bedrohung (Kontrolle der Vitalfunktionen, Einleiten der Rettungskette)
- Allgemeine Maßnahmen bei einem Notfall (Notruf, stabile Seitenlage, Umgang mit dem Notfallkoffer, Pflegeüberleitungsbogen, etc.)
- Maßnahmen bei Arbeitsunfällen (Stichverletzungen mit Kanülen, Wegeunfälle)
- Pflegespezifische Notfälle (Stürze, Aspiration, Apoplexie, Hypertensive Krise, Herzinfarkt, Unterzuckerung, Vergiftungen, akutes Abdomen, etc.)
- Hintergrundinformation (Frühdefibrillation mittels AED)
- Korrekte Dokumentation der Maßnahmen
Praktische Übungen der Ersthelfermaßnahmen
- Heimlich-Handgriff nach Verschlucken von Fremdkörpern
- Einleiten der Rettungskette z. B. nach einem Sturz – Oberschenkelhalsbruch à Expertenstandard: Sturzprophylaxe
- Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, wenn möglich im Pflegebett
- Umgang mit dem Notfallkoffer (Absaugen, Sauerstoffgabe, etc.)
- Kontrolle der Vitalfunktionen
- Lagerungsarten
- Reanimation nach den neuen ERC-Leitlinien 2010 inkl. Frühdefibrillation
- Maßnahmen bei Aspiration
- Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen nach den Vorschriften den MDK im Pflegebericht
Prinzipiell ist es ratsam alle Pflegefachkräfte, -hilfskräfte, Hauswirtschafts-, Betreuungs- und Verwaltungskräfte in Erster Hilfe weiterzubilden. Der MDK achtet bei einer Überprüfung darauf, ob alle Mitarbeiter sich alle zwei Jahre in Erster Hilfe fortbilden lassen.
Die Kosten für diese Fortbildung werden von Ihrer Berufsgenossenschaft (BGW) übernommen. Die Fortbildung muss alle zwei Jahre gemäß den aktuellen Lehraussagen aufgefrischt werden.
Kostenfreies Kursangebot
Es existieren zum Thema Notfallmanagement bundesweit keine einheitlichen Vorgaben bei der Ausstattung von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Aber gerade in den ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen befinden sich zunehmend multimorbide Patienten, die häufig zu akut-medizinischen Problemen neigen, welche ein schnelles und beherztes Eingreifen erforderlich machen
MDK-Kontrollen und Kontrollen der Heimaufsicht werden strenger (http://www.pflegenoten.de)
Jede Pflegekraft muss innerhalb von zwei Jahren die Erste Hilfe Kenntnisse auffrischen, sonst drohen Abmahnungen.
Veröffentlichung der Pflegenoten
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. Pflegedienst.
Seit 1. Dezember 2009 liegen die ersten Transparenzberichte mit Noten für die Qualität der Pflege in Heimen vor.
In Pflegeeinrichtungen müssen alle Pflegekräfte alle zwei Jahre in der Ersten Hilfe (Kostenfreies Training) für Pflegekfräte = 6 Zeistunden) fortgebildet werden. Hierbei handelt es sich um ein Prüfungskriterium des MDK (Fortbildung und Notfalltraining - Qualitätsstandards bei Notfällen) und der Heimaufsicht und wird in den neuen Pflegenoten berücksichtigt. http://www.pflegenoten.de/Qualitaetspruefungen.gkvnet umd http://www.pflegenoten.de/Kriterien_Heime.gkvnet
Fortbildung für Pflegekräfte (8 UE = 6 Zeitstunden)
Besonderheiten:
- Kostenfreies Handout für jeden Kursteilnehmer
- Realistische Notfalldarstellung RUD mit vielen Fallbeispielen während des Lehrgangs
Anmeldeformular: Anmeldung Ersthelfer im Betrieb
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